Die Kandidaten können bei der Einschreibung zu den Immatrikulationsformularen auch alle Nachweise zu formal oder nicht formal erlangtem Wissen vorlegen. Auf der Grundlage dieser Bestätigungen wird eine Fachkommission der Abteilung bei der Durchsicht der Erfüllung der Aufnahmekriterien die Angemessenheit derart erworbenen Wissens feststellen und dies bei der Bestimmung eventueller Differentialverpflichtungen, die dadurch verringert werden, berücksichtigen.

Die immatrikulierten StudentInnen können jederzeit gemäß der Ordnung zum Verfahren und den Richtlinien für die Anerkennung nicht formal erworbenen Wissens und erlangter Fähigkeiten einen Antrag auf Anerkennung von Wissen, das formal, nicht formal oder aufgrund von Erfahrungen erworben wurde, einreichen. Sie reichen den Antrag im zuständigen Büro für studentische Angelegenheiten ein, die entsprechende Abteilung liefert ein Gutachten, der Ausschuss für studentische Angelegenheiten entscheidet über den Antrag.

Es können maximal 3 CP an Wissen anerkannt werden, das außerhalb des Studienprogramms erworben wurde.

Im Rahmen des Studienprogramms Germanistik – Doppelfachstudium umfassen 3 CP allgemeine Wahlpflichtfächer, die die Studierenden außerhalb des Studienprogramms erwerben können.

Alle anderen Inhalte sind unbedingt erforderlich zur Erlangung der angestrebten Ziele und Kompetenzen und können nur in folgenden Fällen anerkannt werden:

Gemäß des Bachelorstudienprogramms Germanistik – Doppelfachstudium können den Studierenden auch solche Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen anerkannt werden, die sie vor der Immatrikulation in verschiedenen Formen formaler und nicht formaler Ausbildung erworben haben und die dem Inhalt und der Anforderung nach im Ganzen oder zum Teil den allgemeinen bzw. fächerspezifischen im Bachelorprogramm Germanistik bestimmten Kompetenzen entsprechen.

Das Verfahren der Anerkennung nicht formal erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten stimmt überein mit der Regelung zu den Verfahren und Richtlinien für die Anerkennung nicht formal erworbener Kenntnisse und Kompetenzen, die am 29. Mai 2007 vom Senat der Universität Ljubljana beschlossen wurde.

Zum Nachweis des durch verschiedene Formen der formalen und nicht formalen Ausbildung des Erfahrungslernens erworbenen Wissens (Portfolio, Projekte, Publikationen u. ä.) legen die Studierenden Zeugnisse und andere Urkunden vor, aus deren Inhalt und Umfang ihre erbrachte Arbeit ersichtlich ist.

Der Antrag auf Anerkennung nicht formal erworbener Kenntnisse und Kompetenzen muss Folgendes enthalten:

  • Zeugnisse,
  • andere Urkunden (verschiedene Dokumente, die der Arbeitgeber ausgestellt hat und die bestimmte Erfahrungen nachweisen, Bestätigungen der Teilnahmen an Seminaren und Fortbildungskursen u. ä.),
  • Portfolio, in dem der Kandidat seine Biographie mit Angaben zur Ausbildung, Beschäftigung und anderen Erfahrungen und Kenntnissen vorlegt, die er in der Vergangenheit erworben hat,
  • andere Nachweise (Arbeiten, Dienstleistungen, Veröffentlichungen, Projekte, Erfindungen, Patente u. ä.).

Die anerkannten Kenntnisse, Fähigkeiten bzw. Kompetenzen können als bestandene Studienleistungen innerhalb aller Teile des Studienprogramms berücksichtigt werden, allerdings müssen Inhalt und Umfang der erbrachten Arbeit des Studierenden klar erkennbar sein, um das Wissen mit CP bewerten zu können. Auf der Grundlage individueller dokumentierter Anträge der Studierenden entscheidet über die Anerkennung und Bewertung solcher Kenntnisse, Kompetenzen und Fähigkeiten die Philosophische Fakultät auf Vorschlag der Abteilung für Germanistik mit Niederlandistik und Skandinavistik.

 

ODDELEK ZA GERMANISTIKO
Z NEDERLANDISTIKO IN SKANDINAVISTIKO

Adresse:
Aškerčeva 2
SI-1000 Ljubljana
Slowenien

Telefon: +386 (0)1 241 1331
Fax: +386 (0)1 4259 337

Öffnungszeiten: 
Mon.-Fr. 11.00-13.00

Abteilungsvorständin:
Ao. Prof.. Dr. Irena Samide

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Doz. Dr. Petra Kramberger

Sekretariat:
Tatjana Györkös

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