Für den Abschluss des Bachelorstudiengangs Germanistik muss der Studierende alle Studienleistungen, die das Studienprogramm und die Lehrpläne der einzelnen Fächer festlegen, einschließlich der Diplomarbeit, in einem Gesamtumfang von 180 CP erbracht haben.
Nach erfolgreich absolvierten Studienleistungen erlangt der Absolvent bzw. die Absolventin des Studienprogramms den akademischen Grad Diplomgermanist bzw. Diplomgermanistin (Universitätsdiplom).
Der Fachtitel ist bestimmt gemäß dem Gesetz über Fach- und wissenschaftliche Titel (Ur.l. RS 62/2006).