In den Masterstudiengang Germanistik-Lehramtstudium kann sich einschreiben, wer abgeschlossen hat:
- den universitären Bachelor-Studiengang Germanistik
- den universitären Bachelor-Zweifachstudiengang Deutsch;
- einen universitären Bachelor-Studiengang in einem verwandten Fachbereich;
- einen Hochschul-Fachstudiengang verwandter Fächer, z. B. Vorschulerziehung, Theologie, Verwaltung, Sozialinformatik, Wirtschaft.
Allerdings kann man dem Bewerber oder der Bewerberin unter den letzten zwei Punkten im Hinblick auf die vorherige Ausbildung und die Differenzen bei den erworbenen Kompetenzen ihres Bachelor-Studiums Studienverpflichtungen von 10 bis 60 CP hinzufügen. Jedes Gesuch wird individuell behandelt, individuell wird auch über den Umfang und den Inhalt der eventuellen zusätzlichen Studienverpflichtungen der Grundlagenfächer der Germanistik, die für den Masterstudiengang wesentlich sind, entschieden.
Der Bewerber oder die Bewerberin können ihren Verpflichtungen während des Bachelor-Studiengangs, in Weiterbildungsprogrammen oder durch Ablegung von Differentialprüfungen vor der Einschreibung in den Masterstudiengang nachkommen.