Denjenigen, die sich um den Masterstudiengang Germanistik-Lehramtstudium bewerben, können auch Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen anerkannt werden, die sie vor der Immatrikulation in verschiedener Form der formellen und informellen Ausbildung erlangt haben und die dem Inhalt und den Anforderungen nach im Ganzen oder zum Teil den allgemeinen bzw. den fachspezifischen Kompetenzen, die der Masterstudiengang Germanistik-Lehramtstudium festgelegt hat, entsprechen.