Die Kandidaten können bei der Einschreibung zu den Immatrikulationsformularen auch alle Nachweise zu formal oder nicht formal erlangtem Wissen vorlegen. Auf der Grundlage dieser Bestätigungen wird eine Fachkommission der Abteilung bei der Durchsicht der Erfüllung der Aufnahmekriterien die Angemessenheit derart erworbenen Wissens feststellen und dies bei der Bestimmung eventueller Differentialverpflichtungen, die dadurch verringert werden, berücksichtigen.

Die immatrikulierten StudentInnen können jederzeit gemäß der Ordnung zum Verfahren und den Richtlinien für die Anerkennung nicht formal erworbenen Wissens und erlangter Fähigkeiten einen Antrag auf Anerkennung von Wissen, das formal, nicht formal oder aufgrund von Erfahrungen erworben wurde, einreichen. Sie reichen den Antrag im zuständigen Büro für studentische Angelegenheiten ein, die entsprechende Abteilung liefert ein Gutachten, der Ausschuss für studentische Angelegenheiten entscheidet über den Antrag.


Es können maximal 11 CP an Wissen anerkannt werden, das außerhalb des Studienprogramms erworben wurde.
Im Rahmen des Studienprogramms Germanistik umfassen 11 CP allgemeine Wahlpflichtfächer, die die Studierenden außerhalb des Studienprogramms erwerben können.


Alle anderen Inhalte sind unbedingt erforderlich zur Erlangung der angestrebten Ziele und Kompetenzen und können nur in folgenden Fällen anerkannt werden:

Gemäß des Bachelorstudienprogramms Germanistik können den Studierenden auch solche Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen anerkannt werden, die sie vor der Immatrikulation in verschiedenen Formen formaler und nicht formaler Ausbildung erworben haben und die dem Inhalt und der Anforderung nach im Ganzen oder zum Teil den allgemeinen bzw. fächerspezifischen im Bachelorprogramm Germanistik bestimmten Kompetenzen entsprechen.

Zum Nachweis des durch verschiedene Formen der formalen und nicht formalen Ausbildung des Erfahrungslernens erworbenen Wissens (Portfolio, Projekte, Publikationen u. ä.) legen die Studierenden Zeugnisse und andere Urkunden vor, aus deren Inhalt und Umfang ihre erbrachte Arbeit ersichtlich ist.
Die anerkannten Kenntnisse, Fähigkeiten bzw. Kompetenzen können als bestandene Studienverpflichtungen berücksichtigt werden, indem Inhalt und Umfang der erbrachten Arbeit des Studierenden klar erkennbar sein müssen. Nur so kann das Wissen mit CP bewertet werden.

Studierende, die einen Aufsatz in einer wissenschaftlichen Zeitung, der vom Fachbereich wissenschaftliche Relevanz zuerkannt wird, veröffentlicht haben, können den Aufsatz statt einer Seminararbeit im Rahmen eines Wahlpflichtfachs der Fachrichtung im 5. oder 6. Semester anerkennen lassen. Über die Anerkennung und Bewertung entscheidet auf der Grundlage individueller Anträge und des Lehrbeauftragten des einzelnen Faches die Abteilung für Germanistik mit Niederlandistik und Skandinavistik.

Den Studierenden des Bachelorstudiengangs Germanistik können auf der Grundlage von Arbeitserfahrungen und Fachreferenzen Studienverpflichtungen in allen Teilen des Studienprogramms anerkannt werden. Die Anerkennung der Studienverpflichtungen liegt in der Domäne der einzelnen Lehrbeauftragten. Über die Anerkennung und Bewertung entscheidet auf der Grundlage von individuellen Anträgen, schriftlicher Nachweise und schriftlicher Gutachten der Lehrbeauftragten einzelner Fächer die Abteilung für Germanistik mit Niederlandistik und Skandinavistik.

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Z NEDERLANDISTIKO IN SKANDINAVISTIKO

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