Die Bedingungen für die Zulassung zum 2. Studienjahr des Masterstudiengangs stimmen überein mit den Paragraphen 151 bis 153 des Statuts der Universität Ljubljana und sind ergänzt durch den Beschluss der 42. ordentlichen Senatssitzung der Philosophischen Fakultät der Universität Ljubljana vom 13. 2. 2013.

Für die Zulassung zum 2. Studienjahr des Masterstudiengangs Germanistik-Lehramtstudium muss der Student oder die Studentin 90% der Studienleistungen, die der Studienplan mit den gesamten zu belegenden Fächern im ersten Studienjahr vorschreibt, im Gesamtumfang von 54 CP, erbringen.

Laut Beschluss der 42. Sitzung des Senats der Philosophischen Fakultät der Universität Ljubljana vom 13. 2. 2013 und gemäß Paragraph 153 des Statuts der Universität Ljubljana können sich in Ausnahmefällen auf der Grundlage eines bewilligten Antrags auch diejenigen Studierenden in das nächste Studienjahr immatrikulieren, die 85% der Studienleistungen (also 51 CP) absolviert haben. Über die Immatrikulation entscheidet der Ausschuss für studentische Angelegenheiten, wobei die Abteilung ein beratendes Gutachten vorlegen kann.

Laut Paragraph 152 des Statuts der Universität Ljubljana hat der Studierende, der nicht alle Bedingungen für die Immatrikulation ins zweite Studienjahr erfüllt hat, die Möglichkeit, während des Studiums einmal ein Studienjahr zu wiederholen, wenn er bestimmte Bedingungen für die Wiederholung erfüllt. Bedingung für die Wiederholung eines Studienjahrs im Rahmen des Masterstudienganges sind die Absolvierung der Studienverpflichtungen im Gesamtumfang von 20 CP (33,3 % der Gesamtkreditpunkte im einzelnen Studienjahr).

Die Bedingungen für eine Verlängerung des Studentenstatus bestimmt Paragraph 238, die Bedingungen für eine Einfrierung des Studentenstatus dagegen Paragraph 240 des Statuts der Universität Ljubljana.

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