Die Bedingungen für die Zulassung zum 2. und 3. Studienjahr des Bachelorstudiengangs stimmen überein mit den Paragraphen 151 bis 153 des Statuts der Universität Ljubljana und sind ergänzt durch den Beschluss der 42. ordentlichen Senatssitzung der Philosophischen Fakultät der Universität Ljubljana vom 13.2.2013.
1. Für die Zulassung zum 2. Studienjahr des Bachelorstudiengangs Germanistik – Doppelfachstudium muss der Student oder die Studentin 90% der CP erlangen, die der Studienplan mit den gesamten zu belegenden Fächern im ersten Studienjahr vorschreibt, im Gesamtumfang von 54 CP. Die fehlenden Leistungen müssen bis zur Immatrikulation ins 3. Studienjahr erbracht werden.
2. Für die Zulassung vom 2. zum 3. Studienjahr des Bachelorstudiengangs Germanistik muss der Studierende mindestens 90% der CP erlangen, die mit dem Studienprogramm und den einzelnen Lehrplänen des ersten Studienjahrs vorgeschrieben sind, dies sind 54 CP. Insgesamt muss der Studierende für die Immatrikulation ins 3. Studienjahr die vorgeschriebenen Studienleistungen in einem Umfang von 114 CP erbringen.
Laut Beschluss der 42. Sitzung des Senats der Philosophischen Fakultät der Universität Ljubljana vom 13.2.2013 und gemäß Paragraph 153 des Statuts der Universität Ljubljana können sich in Ausnahmefällen auf der Grundlage eines bewilligten Antrags auch diejenigen Studierenden in das nächste Studienjahr immatrikulieren, die 85% der Leistungen (also 51 CP) erbracht haben. Über die Immatrikulation entscheidet der Ausschuss für studentische Angelegenheiten, wobei die Abteilung ein beratendes Gutachten vorlegen kann. Die fehlenden Leistungen müssen bis zur Immatrikulation ins folgende höhere Studienjahr erbracht werden.
Laut Paragraph 152 des Statuts der Universität Ljubljana hat der Studierende, der nicht alle Bedingungen für die Immatrikulation ins zweite Studienjahr erfüllt hat, die Möglichkeit, während des Studiums einmal ein Studienjahr zu wiederholen, wenn er bestimmte Bedingungen für die Wiederholung erfüllt. Bedingung für die Wiederholung eines Studienjahrs im Rahmen des Bachelorstudienganges sind erbrachte Studienleistungen im Gesamtumfang von 20 CP (33,3 % der Gesamtkreditpunkte im einzelnen Studienjahr).
Die Bedingungen für eine Verlängerung des Studentenstatus bestimmt Paragraph 238, die Bedingungen für eine Einfrierung des Studentenstatus dagegen Paragraph 240 des Statuts der Universität Ljubljana.