In den Doppelfach-Masterstudiengang kann sich immatrikulieren, wer Folgendes abgeschlossen hat:

  1. einen Doppelfach-Bachelorstudiengang gleicher Fachdisziplinen mit einem Gesamtumfang von 180 CP;
  2. einen Doppelfach-Bachelorstudiengang gleicher Fachdisziplinen mit einem Gesamtumfang von 240 CP; davon können den Bewerbern unter Berücksichtigung der abgelegten Verpflichtungen des Bachelorstudiums insgesamt 60 CP anerkannt werden;
  3. einen beliebigen Bachelorstudiengang anderer Fachbereiche unter der Voraussetzung, dass der Bewerber vor Immatrikulation die Studienpflichten erfüllt hat, die tragend für das Studium im Masterstudiengang sind; diese werden in Abhängigkeit von den Unterschieden der Fachbereiche festgelegt und haben einen Gesamtumfang von 60 CP:
  4. einen universitären Fachstudiengang aus der Zeit vor der Einführung der Bologna-Studiengänge, unter der Voraussetzung, dass der Bewerber alle Studienverpflichtungen erfüllt hat, die als Voraussetzung für das Studium im Masterstudiengang wesentlich sind; die Verpflichtungen werden unter Berücksichtigung der Unterschiede der Fachbereiche festgelegt und umfassen von 10 bis 60 CP.

Die Bewerber können ihren Pflichten bereits während des Bachelorstudienganges nachkommen, im Rahmen von Weiterbildungsprogrammen oder durch Ablegung von Übergangsprüfungen vor Immatrikulation in den Masterstudiengang. Die zu leistenden Verpflichtungen werden von den betreffenden Abteilungen festgelegt.

Jeder Antrag wird individuell bearbeitet. Es werden jeweils Umfang und Inhalt der zusätzlichen studentischen Verpflichtungen aus den Hauptfächern festgelegt, die ausschlaggebend für den Masterstudiengang sind.

Gemäß Art. 121 des Statuts der Universität Ljubljana gelten die Aufnahmebedingungen auch für denjenigen, der eine gleichwertige Ausbildung im Ausland abgeschlossen hat. Das Verfahren wird von dazu befugtem Personal der Universität Ljubljana geleitet, über die inhaltliche Angemessenheit der im Ausland erworbenen Ausbildung entscheidet der Senat der Fakultät bzw. der Universität gemäß Art. 77 bzw. 47 des Statuts der Universität Ljubljana.

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Z NEDERLANDISTIKO IN SKANDINAVISTIKO

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Slowenien

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