Die Bedingungen für die Studiengangeinschreibung sind abgestimmt mit den Paragraphen 38a, 38b und 41 des Hochschulgesetzes und mit Paragraph 117 des Statuts der Universität Ljubljana.
In den Masterstudiengang Germanistik kann sich einschreiben, wer abgeschlossen hat:
- den universitären Bachelorstudiengang Germanistik;
- den universitären Bachelorstudiengang Germanistik – Doppelfachstudium
- einen universitären Bachelorstudiengang in einem verwandten Fachbereich und wer entsprechende Deutschkenntnisse vorweisen kann (C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens);
- einen Hochschul-Fachstudiengang verwandter Fächer, z. B. Vorschulerziehung, Theologie, Verwaltung, Sozialinformatik, Wirtschaft, und wer entsprechende Deutschkenntnisse vorweisen kann (C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens).
Allerdings kann man dem Bewerber oder der Bewerberin unter Punkt c.) und d.) im Hinblick auf die vorherige Ausbildung, die erworbenen Kompetenzen ihres Bachelor-Studiums und andere Kenntnisse und Fähigkeiten, die vor der Einschreibung in den Masterstudiengang erworben wurden, Studienverpflichtungen von 10 bis 60 CP hinzufügen. Jeder Antrag wird individuell behandelt, individuell wird auch über den Umfang und den Inhalt der eventuellen zusätzlichen Studienleistungen der Grundlagenfächer der Germanistik, die für den Masterstudiengang wesentlich sind, entschieden.
Der Bewerber oder die Bewerberin können ihre Leistungen während des Bachelorstudiengangs, in Weiterbildungsprogrammen oder durch Ablegung von Differentialprüfungen vor der Einschreibung in den Masterstudiengang erbringen.
Wenn sich mehr BewerberInnen für den Masterstudiengang interessieren, als Plätze ausgeschrieben sind, und der Beschluss der Zulassungsbeschränkung gefasst worden ist, werden die BewerberInnen nach einer Rangliste ausgewählt, die die nachfolgenden Kriterien berücksichtigt: Durchschnittsnote im Bachelorstudiengang.